Starte deine Vollausbildung ab 17,5 Jahren!
Das ist der klassische Weg zum Führerschein – entspannt, sicher und ohne Eigenleistung im privaten Umfeld. Wir begleiten dich professionell von der ersten Fahrstunde bis zum Führerschein, damit du fit und selbstbewusst durchstarten kannst!
1. Ausbildungsphase
Theorie:
20 Unterrichtseinheiten Basisunterricht (allgemeiner Teil) und
12 Unterrichtseinheiten klassenspezifisch (in der Fahrschule).
Wenn gleichzeitig der Führerschein A gemacht wird, ist der allgemeine Teil für beide Führerschein-Klassen gültig.
Praxis:
mindestens 18 Fahrstunden sowie
zusätzliche Übungsstunden je nach Fähigkeiten/Können (mit einem Fahrlehrer der Fahrschule)
Erste Hilfe Kurs:
6 Stunden
Der Prüfungsantritt muss binnen 18 Monaten nach Abschluss der Ausbildung erfolgen, sonst ist die Ausbildung zu wiederholen.
Prüfungsablauf
Die Theorie-Prüfung
findet an einem PC statt, die Prüfungsfragen sind im Multiple-Choice-Verfahren (also mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten) zu beantworten. Achtung: Bei einer Frage können eine bis alle Antworten richtig sein. Eine Frage gilt
als richtig beantwortet, wenn alle richtigen Antworten auch als solche markiert wurden.
Die Praxis-Prüfung
dauert mind. 25 Minuten. Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, kann dieser frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden.
Mit der bestandenen Prüfung ist die 1. Ausbildungsphase abgeschlossen und Sie erhalten unmittelbar anschließend einen vorläufigen Führerschein (4 Wochen gültig und nur in Österreich!) und ein Kostenblatt. Der Scheckkartenführerschein wird nach Bezahlung der Gebühren mit der Post zugeschickt.
Probezeit
- Es besteht eine Probezeit von 3 Jahren (unabhängig vom Lebensalter).
- In der Probezeit gilt Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille).
- Bei schweren Verstößen innerhalb der Probezeit (z.B. Fahrerflucht, Geschwindigkeitsdelikte, Vorrangverletzung etc.) wird von der Behörde eine kostenpflichtige Nachschulung angeordnet. Dadurch verlängert sich die Probezeit um ein Jahr.
2. Ausbildungsphase
Diese Ausbildungsphase gilt altersunabhängig für jene Personen, die erstmalig die Führerscheinklasse B oder eine der Motorradklassen (A1,A2 oder A) erwerben. Auch wenn Sie schon einen „Führerschein A“ haben, ist trotzdem die für die Klasse B vorgesehene Ausbildung zu absolvieren. Bei gleichzeitigem Erwerb der Führerscheine A und B sind beide jeweils dafür vorgesehenen 2. Ausbildungsphasen zu durchlaufen.
Ablauf und Reihenfolge:
- Eine Perfektionsfahrt
(2 x 50 Minuten inkl. Gespräch über das Erlebte) in einem Zeitraum von 2-4 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung. - Ein eintägiges Fahrsicherheitstraining
(etwa 8,5 Stunden), inkl. verkehrspsychologisches Gruppengespräch in einem Zeitraum von 3-9 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung. - Eine weitere Perfektionsfahrt
(2 x 50 Minuten inkl. Gespräch über das Erlebte) in einem Zeitraum von 6-12 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung.
Zwischen den beiden Perfektionsfahrten muss ein Zeitraum von mind. 3 Monaten liegen. Die Perfektionsfahrten können nur in der Fahrschule absolviert werden. - Das Mehrphasentraining kann in den Fahrsicherheitszentren absolviert werden.
- Prüfungen sind in der 2. Ausbildungsphase nicht vorgesehen.
Sollte die Ausbildung nicht oder nicht vollständig in dem dafür vorgesehenen Zeitraum absolviert werden, so drohen nach Setzung einer Nachfrist:
- Verlängerung der Probezeit
- und im schlimmsten Fall: Entziehung der Lenkberechtigung bis zur vollständigen Absolvierung der Ausbildung